Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 06.06.2013, Az.: ö. D. 2 Ca 2355 a/12, wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses nach Widerspruch gegen einen Betriebsübergang.
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