LAG Thüringen - Urteil vom 15.02.2018
3 Sa 373/17
Normen:
BGB § 242; BGB § 613a Abs. 1 S. 1; BGB § 613a Abs. 5; BGB § 613a Abs. 6; ZPO § 138 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Erfurt, vom 25.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 262/15

Verwirkung des Widerspruchsrechts gegen den Betriebsübergang bei unzureichendem Bestreiten des Zugangs eines Unterrichtungsschreibens mit Nichtwissen

LAG Thüringen, Urteil vom 15.02.2018 - Aktenzeichen 3 Sa 373/17

DRsp Nr. 2018/9392

Verwirkung des Widerspruchsrechts gegen den Betriebsübergang bei unzureichendem Bestreiten des Zugangs eines Unterrichtungsschreibens mit Nichtwissen

1. Im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang kann grundsätzlich auch eine widerspruchslose Weiterarbeit des Arbeitnehmers für die Betriebserwerberin zur Verwirkung des Widerspruchsrechts führen. Das setzt voraus, dass der Arbeitnehmer im Rahmen einer Unterrichtung gemäß § 613a Abs. 5 BGB von den dort genannten Personen über den mit dem Betriebsübergang verbundenen Übergang seines Arbeitsverhältnisses unter Mitteilung des Zeitpunkts oder des geplanten Zeitpunkts sowie des Gegenstands des Betriebsübergangs und der Betriebsübernehmerin ("grundlegende Informationen") in Textform in Kenntnis gesetzt und über sein Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB belehrt wurde.