Verzinsung bei Stundung eines Erstattungsanspruchs
BSG, Urteil vom 30.01.1991 - Aktenzeichen 9a RV 3/90
DRsp Nr. 1998/7814
Verzinsung bei Stundung eines Erstattungsanspruchs
1. § 59 Abs. 1 S. 1 Nr. 1BHO ermächtigt die Versorgungsverwaltung bei Stundung eines Erstattungsanspruchs nur im Regelfall und nur mit Zustimmung des Erstattungspflichtigen Zinsen zu verlangen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]