LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 04.12.2019
L 2 SO 2656/19
Normen:
SGB I § 41 Abs. 1; SGB I § 44 Abs. 1; SGB X § 44 Abs. 4 S. 1; SGB XII § 35; SGB XII § 42;
Vorinstanzen:
SG Mannheim, vom 26.06.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 SO 861/19

Verzinsung eines Nachzahlungsanspruchs auf Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB XII im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens gemäß § 44 SGB XKeine Fälligkeit der Leistungen vor dem Wirksamwerden der Neufestsetzung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.12.2019 - Aktenzeichen L 2 SO 2656/19

DRsp Nr. 2020/4538

Verzinsung eines Nachzahlungsanspruchs auf Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB XII im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens gemäß § 44 SGB X Keine Fälligkeit der Leistungen vor dem Wirksamwerden der Neufestsetzung

Vor dem Wirksamwerden der Neufestsetzung von Leistungen im Rahmen des § 44 SGB X, die einen Nachzahlungsanspruch erst begründet, können nachzuzahlende Leistungen nicht fällig werden im Sinne von § 41 Abs. 1 SGB I.

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 26. Juni 2019 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind für beide Rechtszüge nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGB I § 41 Abs. 1; SGB I § 44 Abs. 1; SGB X § 44 Abs. 4 S. 1; SGB XII § 35; SGB XII § 42;

Tatbestand

Streitig ist im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens gem. § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) die Verzinsung eines Nachzahlungsanspruchs.