Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der am xxx geborene Kläger stand als Berufssoldat im Dienst der Beklagten. Mit rechtskräftigem Beschluss des Amtsgerichts Mosbach vom 26.04.1999 wurde der Kläger geschieden. Mit Ablauf des 30. Juni 2014 wurde er gemäß §
Mit Bescheid vom 12. Juni 2014 wurden die Versorgungsbezüge des Klägers festgesetzt. Mit einem weiteren Bescheid vom 16.06.2014 wurden die Versorgungsbezüge des Klägers aufgrund des seit 29.06.1999 rechtskräftigen Versorgungsausgleichs nach §
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