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Der Kläger begehrt im Rahmen eines sog Zugunstenverfahrens die Vormerkung von Beitragszeiten nach dem
Der am 9. März 1926 in B. /Rumänien geborene Kläger gehört zum Personenkreis der Verfolgten des Nationalsozialismus. Bis zum 30. Juni 1941 lebte er in seinem Geburtsort. Anschließend war er im Ghetto K. (Ukraine). Von Juni 1944 bis 1949 leistete er sodann Militärdienst in der Sowjetarmee. Bis zu seinem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben im Jahre 1984 war er ua als Deutschlehrer und zuletzt als Leiter eines Fotostudios tätig. Im Dezember 1989 wanderte der Kläger nach Israel aus, wo er seither lebt.
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