LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 15.07.2019
L 18 AS 1241/19 B PKH
Normen:
SGB II § 31a Abs. 1 S. 3;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 04.06.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 77 AS 2161/19

Vollständiger Wegfall von ArbeitslosengeldNicht geklärte Verfassungskonformität

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.07.2019 - Aktenzeichen L 18 AS 1241/19 B PKH

DRsp Nr. 2019/13758

Vollständiger Wegfall von Arbeitslosengeld Nicht geklärte Verfassungskonformität

Ob der in § 31a Abs. 1 Satz 3 SGB II angeordnete vollständige Wegfall des Arbeitslosengeldes II verfassungskonform ist, wurde bislang höchstrichterlich nicht geklärt und das BSG hat lediglich auf Grenzen einer Minderungsmöglichkeit hingewiesen.

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 4. Juni 2019 aufgehoben. Der Klägerin wird für das Verfahren bei dem Sozialgericht Berlin Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt L bewilligt.

Normenkette:

SGB II § 31a Abs. 1 S. 3;

Gründe:

Die Beschwerde der - bedürftigen - Klägerin ist begründet. Ihr ist für die erstinstanzlich erhobene und statthafte isolierte Anfechtungsklage gegen den Sanktionsbescheid des Beklagten vom 11. Januar 2019 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. Februar 2019 Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung von Rechtsanwalt L zu bewilligen (§§ 73a Abs. 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) iVm §§ 114, 121 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO)). Die Klage hat hinreichende Aussicht auf Erfolg.