I.
Durch rechtskräftiges Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 27.09.2002 ist der Beklagte verpflichtet, die Lohnsteuerkarten 2000 und 2001, den Versicherungsnachweis sowie die Arbeitsbescheinigung gemäß § 312 SGB ordndungsgemäß auszufüllen und an den Kläger herauszugeben.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|