SG Freiburg (Breisgau) - S 11 KA 3299/00 - 25.07.2001,
Voraussetzung der bedarfsunabhängigen Zulassung eines Psychologischen Psychotherapeuten
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.10.2002 - Aktenzeichen L 5 KA 4150/01
DRsp Nr. 2006/24125
Voraussetzung der bedarfsunabhängigen Zulassung eines Psychologischen Psychotherapeuten
Für die Ausnahmetatbestände einer bedarfsunabhängigen Zulassung eines Psychologischen Psychotherapeuten gemäß § 95 Abs 11a und 11bSGB V reicht lediglich eine Reduzierung der Tätigkeit nicht aus. Sie erfordern eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit durch Kindererziehung. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]