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Die Beteiligten streiten über die Gewährung berufsfördernder Leistungen zur Rehabilitation alten Rechts (heute: Teilhabe am Arbeitsleben).
Die 1957 geborene Klägerin war bis 1989 in ihrem Lehrberuf der Filmkopier-Facharbeiterin berufstätig. Anschließend war sie zunächst eineinhalb Jahre lang Mitarbeiterin in einer Kantine, ehe sie von März bis Mai 1992 und wieder von Februar 1994 bis Juni 2000 - unterbrochen von einer Beschäftigung als Bürokraft (Juni 1992 bis September 1993) - als Gärtnergehilfin beschäftigt war. Von November 2003 bis Mai 2004 hat sie noch eine Teilzeitbeschäftigung als Floristin bei "Blume 2000" (Probezeit) ausgeübt.
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