Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 09. März 2021 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Anerkennung einer Berufskrankheit nach Nr. 2109 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) – Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Halswirbelsäule durch langjähriges Tragen schwerer Lasten auf der Schulter, die zu chronischen oder chronisch-rezidivierenden Beschwerden und Funktionseinschränkungen der Halswirbelsäule geführt haben (BK 2109).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|