Auf die Beschwerden der Klägerin werden die Beschlüsse des Arbeitsgerichts Bonn vom 23.02.2017 und 01.08.2017 -
I. Das Arbeitsgericht hat mit Beschluss vom 23.02.2017 der Klägerin eine Verzögerungsgebühr nach §
Mit Beschluss vom 01.08.2017 hat das Arbeitsgericht der Klägerin eine weitere Verzögerungsgebühr nach §
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