Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der die Bewilligung von Prozesskostenhilfe aufhebende Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 15.02.2018 -
I.
Im Nachprüfungsverfahren hat das Arbeitsgericht die dem Kläger bewilligte Prozesskostenhilfe mit Beschluss vom 15.02.2018 aufgehoben, da der Kläger für die Monate Juni bis Oktober 2017 mit der Zahlung der in Höhe von EUR festgesetzten Rate in Rückstand geraten war.
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