LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 06.02.2018
8 Sa 33/17
Normen:
BGB § 315;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 04.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 1064/16

Voraussetzungen der Aussetzung der Anpassung der Betriebsrente entsprechend der Entwicklung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.02.2018 - Aktenzeichen 8 Sa 33/17

DRsp Nr. 2018/6979

Voraussetzungen der Aussetzung der Anpassung der Betriebsrente entsprechend der Entwicklung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung

1. Sieht die betriebliche Versorgungsordnung vor, dass die Betriebsrente entsprechend der Entwicklung der gesetzlichen Renten anzupassen ist, es sei denn, Vorstand und Aufsichtsrat halten eine entsprechende Anpassung für "nicht vertretbar", so handelt es sich bei dem zu treffenden gemeinsamen Beschluss von Vorstand und Aufsichtsrat um ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht i.S. von § 315 BGB. 2. Die Entscheidung, die Betriebsrenten nicht entsprechend der Entwicklung der gesetzlichen Renten, sondern nur um 0,5% zu erhöhen, entspricht nicht billigem Ermessen, wenn die Arbeitgeberin, ein Lebensversicherungsunternehmen, nicht hinreichend zu ihrer wirtschaftlichen Situation vorgetragen, sondern lediglich allgemein auf das Marktumfeld in der Versicherungsbranche abgestellt hat.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 04.05.2017, Az. 10 Ca 1064/16, teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

a) b) c) 2. 3. 4.