LAG Baden-Württemberg, vom 14.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Sa 53/12
ArbG Heilbronn, vom 02.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 448/11
Voraussetzungen der Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen Vertretung einer in Elternzeit befindlichen MitarbeiterinUmfang der gerichtlichen Überprüfung der Befristung
BAG, Urteil vom 29.04.2015 - Aktenzeichen 7 AZR 310/13
DRsp Nr. 2015/11304
Voraussetzungen der Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen Vertretung einer in Elternzeit befindlichen MitarbeiterinUmfang der gerichtlichen Überprüfung der Befristung
Orientierungssätze:1. Ein die Befristung eines Arbeitsvertrags rechtfertigender sachlicher Grund liegt nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3TzBfG vor, wenn der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird. Der Sachgrund der Vertretung wird durch § 21 Abs. 1BEEG konkretisiert. Diese Regelung, die dem sozialpolitischen Zweck dient, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, stellt klar, dass der Arbeitgeber Ausfallzeiten, die durch Mutterschutz, Elternzeit und Sonderurlaub zur Kinderbetreuung bedingt sind, durch die befristete Einstellung einer Vertretungskraft überbrücken kann.
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