Das Ersuchen des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 26.10.2018 -
I. In der Hauptsache streiten die Parteien um eine Urlaubsabgeltung in Höhe von 10.905,90 €, die die Klägerin als Erbin des am 19.02.2018 verstorbenen Arbeitnehmers E von der Beklagten zu 1) - der ehemaligen Arbeitgeberin des Erblassers - und der Beklagten zu 2) als Urlaubsausgleichskasse der Bauwirtschaft gesamtschuldnerisch einfordert.
Dem Landesarbeitsgericht liegt das Verfahren nach den §§ 46 Abs. 2 ArbGG, 36 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 ZPO mit dem Ersuchen des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 26.10.2018 vor, das für die Beklagte zu 1) örtlich zuständige Arbeitsgericht zu bestimmen.
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