Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. August 2012 - 7 TaBV 4/12 - unter Zurückweisung der Rechtsbeschwerde im Übrigen teilweise aufgehoben und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass die Bildung des Wirtschaftsausschusses durch den Betriebsrat unwirksam ist.
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