Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 14.02.2018 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten hinsichtlich der Eingruppierung der Klägerin in Entgeltgruppe 9c TVöD -VKA über die richtige Stufenzuordnung.
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