LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 22.11.2018
2 Sa 122/16
Normen:
KSchG § 9 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
EzA-SD 2019, 5
LAGE KSchG § 9 Nr. 55
Vorinstanzen:
ArbG Halle, vom 22.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1007/15

Voraussetzungen der gerichtlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.11.2018 - Aktenzeichen 2 Sa 122/16

DRsp Nr. 2019/1315

Voraussetzungen der gerichtlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses

1. Ein Anspruch auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses gem. § 9 Abs. 1 S. 1 KSchG setzt Auflösungsgründe aufgrund der Modalitäten der Kündigung als solche oder weiterer Handlungen des Arbeitgebers voraus, die mit der Kündigung einher gehen. 2. In einer vorher nicht kommunizierten Kündigung ist kein Auflösungsgrund zu sehen.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 22.10.2015 - 5 Ca 1007/15 NMB - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 9 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch über die Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung.

Die Klägerin war seit 25.10.1999 bei dem Beklagten, der einen Bäckereibetrieb unterhielt, als Verkäuferin in dessen Filiale M, die wiederum in einem Einkaufmarkt gelegen war, mit einer monatlichen Bruttovergütung von zuletzt 1.496,00 Euro beschäftigt.

Die Rechtsbeziehung der Parteien bestimmte sich nach dem Arbeitsvertrag vom 25.10.1999 (Bl. 9, 10 d. A.). Insgesamt beschäftigte der Beklagte in mehreren Filialen 25 Arbeitnehmer.