Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 22.10.2015 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch über die Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung.
Die Klägerin war seit 25.10.1999 bei dem Beklagten, der einen Bäckereibetrieb unterhielt, als Verkäuferin in dessen Filiale M, die wiederum in einem Einkaufmarkt gelegen war, mit einer monatlichen Bruttovergütung von zuletzt 1.496,00 Euro beschäftigt.
Die Rechtsbeziehung der Parteien bestimmte sich nach dem Arbeitsvertrag vom 25.10.1999 (Bl. 9, 10 d. A.). Insgesamt beschäftigte der Beklagte in mehreren Filialen 25 Arbeitnehmer.
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