OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 13.08.2014
4 U 128/13
Normen:
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 611; BGB § 675;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 03.05.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 217/11

Voraussetzungen der Haftung eines Steuerberaters

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.08.2014 - Aktenzeichen 4 U 128/13

DRsp Nr. 2018/15787

Voraussetzungen der Haftung eines Steuerberaters

1. Ein Auskunftsvertrag mit einem Steuerberater kommt durch konkludentes Handeln zustande, wenn der Steuerberater eine Auskunft erteilt, die für den Empfänger erkennbar von erheblicher Bedeutung ist und zur Grundlage wesentlicher Entscheidungen gemacht werden soll. 2. Das gilt insbesondere dann, wenn der Steuerberater mitteilt, dass er auch für weitere Fragen zur Verfügung steht. 3. Der Steuerberater verletzt die ihm obliegenden Pflichten, wenn er sich darauf beschränkt, lediglich die von ihm selbst für zutreffend gehaltene steuerrechtliche Einschätzung mitzuteilen, ohne auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass die Finanzbehörden seiner Bewertung möglicherweise nicht folgen werden.