BGH - Beschluß vom 22.01.2002
VI ZR 221/01
Normen:
SGB VII § 106 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
OLG Naumburg,

Voraussetzungen der Haftungsprivilegierung des Unternehmers

BGH, Beschluß vom 22.01.2002 - Aktenzeichen VI ZR 221/01

DRsp Nr. 2002/4435

Voraussetzungen der Haftungsprivilegierung des Unternehmers

Die Haftungsprivilegierung gem. § 106 Abs. 3 3. Alt. SGB VII kommt nicht dem Unternehmer zugute, der nicht selbst eine vorübergehende betriebliche Tätigkeit auf einer gemeinsamen Betriebsstätte verrichtet hat.

Normenkette:

SGB VII § 106 Abs. 3 ;

Gründe: