Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 14.09.2017 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Prämierung eines Verbesserungsvorschlags.
Der Kläger ist bei der Beklagten als Analyst Customs/Prozesse & Systeme im Unternehmensbereich Betrieb/Operations beschäftigt.
Im Unternehmen der Beklagten findet die Gesamtbetriebsvereinbarung "Ideenmanagement" zwischen der Geschäftsführung der D P E GmbH und dem Gesamtbetriebsrat der D P E GmbH" in der Fassung vom 12.11.2004 (GBV Ideenmanagement) Anwendung. Diese enthält auszugsweise folgende Regelungen:
"(...)
§ 3 Idee
(1) Definition
Eine Idee ist ein eingereichter Vorschlag oder eine Anregung,
- die für einen Optimierungsbereich einen konkreten Lösungsweg aufzeigt und
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