LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 14.09.2017
2 Sa 81/17
Normen:
BGB § 611; BGB § 612 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 01.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1983/16

Voraussetzungen der Vergütung von Überstunden

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.09.2017 - Aktenzeichen 2 Sa 81/17

DRsp Nr. 2018/4627

Voraussetzungen der Vergütung von Überstunden

Verlangt der Arbeitnehmer aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung, tarifvertragliche Verpflichtung des Arbeitgebers oder § 612 Abs. 1 BGB Arbeitsvergütung für Überstunden, so hat er darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden zeitlichen Umfang verrichtet hat. Dieser Darlegungslast genügt er nur, wenn er schriftsätzlich vorträgt, an welchen Tagen er von wann bis wann Arbeit geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers zur Arbeit bereitgehalten hat.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 01.02.2017 - 4 Ca 1983/16 - werden zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 72 % und die Beklagte zu 28 %.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; BGB § 612 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Vergütung von Überstunden und die Zahlung eines 13. Monatsgehalts.

1. 2.