Auf die Berufung der Klägerin wird das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 20.10.2021 -
Die Anschlussberufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
3.Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
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