LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 23.03.2017
5 Sa 385/16
Normen:
ZPO § 254;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 16.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1043/14

Voraussetzungen der Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft im Rahmen einer Stufenklage

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.03.2017 - Aktenzeichen 5 Sa 385/16

DRsp Nr. 2017/6297

Voraussetzungen der Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft im Rahmen einer Stufenklage

Eine Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft im Rahmen einer Stufenklage hat nur insoweit zu erfolgen, als die Auskunft zur Bezifferung des Zahlungsantrags auf der letzten Stufe der Stufenklage erforderlich ist.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 16. Juni 2016, Az. 5 Ca 1043/14, abgeändert und sämtliche Auskunftsanträge abgewiesen. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 254;

Tatbestand

Die Parteien streiten - soweit zweitinstanzlich von Interesse - auf der ersten Stufe einer Stufenklage über Auskunftsansprüche der Klägerin.

Die Beklagte stellt Schuhe her. Die 1970 geborene Klägerin ist bei ihr bzw. ihren Rechtsvorgängern, zuletzt der Rh. Sch. GmbH (im Folgenden: R.), seit 05.01.1998 als Produktionsmitarbeiterin beschäftigt. Im Mai 2016 wurde die R. auf die jetzige Beklagte verschmolzen. Weder die Beklagte noch ihre Rechtsvorgänger sind oder waren tarifgebunden.

I. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. I. II. I. 1. 2. 3. 4. 5. 6. II.