Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 2. Februar 2012 - 11 Sa 79/11 - aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über eine Sozialplanabfindung.
Die im Jahr 1955 geborene Klägerin war seit dem 1. August 1973 bei der Beklagten in deren Werk Bochum beschäftigt.
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