Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 21. Juni 2018 - 21 BVGa 374/18 - wird zurückgewiesen.
I.
Die Beteiligten streiten über den Abbruch der regelmäßigen Wahl zur Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|