LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 13.11.2017
3 Sa 272/17
Normen:
BGB § 296 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 16.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 1496/16

Voraussetzungen des Anspruchs auf Beschäftigung auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz i.S.d. § 164 Abs. 4 SGB IXDarlegungslast des schwerbehinderten Arbeitnehmers bezüglich seiner eingeschränkten BeschäftigungsfähigkeitenKeine Anspruchsgrundlage aus § 164 SGB IX auf Vergütungsfortzahlung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.11.2017 - Aktenzeichen 3 Sa 272/17

DRsp Nr. 2019/10830

Voraussetzungen des Anspruchs auf Beschäftigung auf einem "leidensgerechten" Arbeitsplatz i.S.d. § 164 Abs. 4 SGB IX Darlegungslast des schwerbehinderten Arbeitnehmers bezüglich seiner eingeschränkten Beschäftigungsfähigkeiten Keine Anspruchsgrundlage aus § 164 SGB IX auf Vergütungsfortzahlung

1. Ist der Beschäftigte in der Ausübung seiner vertraglichen Beschäftigung aufgrund einer Behinderung eingeschränkt, hat er Anspruch auf einen "leidensgerechten" Arbeitsplatz. Dazu muss er dem Arbeitgeber aber die notwendigen ärztlichen Bescheinigungen vorlegen, damit dieser entsprechende Maßnahmen treffen kann.2. Der schwerbehinderte Mensch, der eine "leidensgerechte" Beschäftigung einklagt, muss im Prozess Beschäftigungsmöglichkeiten aufzeigen, die seinem in Folge der Behinderung eingeschränkten Leistungsvermögen und seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen.3. Hat der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer geschuldete Leistung hinreichend bestimmt und durch Zuweisung eines bestimmten Arbeitsplatzes ermöglicht, kommt er nicht in Annahmeverzug, wenn der schwerbehinderte Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen seine arbeitsvertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen kann. Auch aus § 164 SGB IX folgt kein Anspruch auf Vergütung.

Tenor

1. 2.