OLG Düsseldorf - Urteil vom 20.10.2023
7 U 45/22
Normen:
BGB § 241 Abs. 2; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 305c Abs. 2; BGB § 307 Abs. 1; BGB § 652 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Duisburg, vom 28.03.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 68/21
LG Duisburg, vom 05.04.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 68/21

Voraussetzungen des Anspruchs auf MaklerprovisionenAnforderungen an die wirtschaftliche Identität des nachgewiesenen und des zustandegekommenen GeschäftsVoraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen treuwidriger Weitergabe des Nachweises an einen DrittenFormularmäßige Vereinbarung einer Provisionspflicht bei Weitergabe des Angebots an einen Dritten

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.10.2023 - Aktenzeichen 7 U 45/22

DRsp Nr. 2023/14038

Voraussetzungen des Anspruchs auf Maklerprovisionen Anforderungen an die wirtschaftliche Identität des nachgewiesenen und des zustandegekommenen Geschäfts Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen treuwidriger Weitergabe des Nachweises an einen Dritten Formularmäßige Vereinbarung einer Provisionspflicht bei Weitergabe des Angebots an einen Dritten

1. Zur Begründung einer Provisionspflicht des Maklerkunden genügt es nicht, wenn an seiner Stelle eine Gesellschaft, an der der Maklerkunde nicht beteiligt ist, das nachgewiesene Objekt erwirbt und den Maklerkunden danach als Arbeitnehmer (hier: als Projektleiter des nachgewiesenen Objekts) einstellt. Dies gilt auch dann, wenn der Maklerkunde zuvor erwerbslos war.2. Zu den AGB-rechtlichen Anforderungen an eine Klausel im Maklervertrag, mit der dem Maklerkunden eine Provisionspflicht auferlegt werden soll, wenn er den erhaltenen Nachweis ohne Einwilligung des Maklers an einen Dritten weitergibt und dieser daraufhin das nachgewiesene Objekt erwirbt.3. Ein Schadensersatzanspruch wegen treuwidriger Weitergabe des Nachweises an einen Dritten setzt voraus, dass der Makler schlüssig dazu vorträgt, dass es ihm gelungen wäre, die im Prozess geltend gemachte Provision durch Nachweis desselben Objekts an einen anderen Kunden zu erwerben (Anschluss BGH, Urteil vom 17.10.2018 - I ZR 154/17, NJW 2019, 1226).

Tenor