LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 03.08.2012
9 Sa 113/12
Normen:
BUrlbG § 7 Abs. 1; BUrlbG § 7 Abs. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 16.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1179/11

Voraussetzungen des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.08.2012 - Aktenzeichen 9 Sa 113/12

DRsp Nr. 2012/21001

Voraussetzungen des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Der Arbeitgeber kann den Urlaubsanspruch auch dadurch erfüllen, dass er den Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch freistellt.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 16.12.2011, Az.. 2 Ca 1179/11 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BUrlbG § 7 Abs. 1; BUrlbG § 7 Abs. 4;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Berufungsverfahren darüber, ob der Klägerin nach beendetem Arbeitsverhältnis noch ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung zusteht.

Die Klägerin war bei der Beklagten als Mitarbeiterin in der Export-Abteilung bei einer Bruttomonatsarbeitsvergütung von zuletzt 2.026,59 EUR beschäftigt. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis der Klägerin mit Schreiben vom 29.10.2010 "wegen eigenmächtigen Urlaubsantritts" fristlos, hilfsweise ordentlich zum 31.03.2011. In dem Kündigungsschreiben führte die Beklagte aus: