LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 16.02.2017
5 Sa 435/16
Normen:
BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 31.08.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1394/15

Voraussetzungen des Anspruchs auf Vergütung von Mehrarbeitsstunden nebst Zuschlägen

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.02.2017 - Aktenzeichen 5 Sa 435/16

DRsp Nr. 2017/14714

Voraussetzungen des Anspruchs auf Vergütung von Mehrarbeitsstunden nebst Zuschlägen

1. Die Geltendmachung von Arbeitslohn wegen Mehrarbeit setzt voraus, dass der Arbeitnehmer schriftsätzlich vorträgt, an welchen Tagen er von wann bis wann Arbeit geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers bereit gehalten hat. 2. Dieser Sachvortrag kann nicht durch die pauschale Bezugnahme auf mehrere 100 Seiten umfassende Aufstellungen und Berechnungen ersetzt werden.

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 31.08.2016, Az. 3 Ca 1394/15, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten noch über Differenzlohnansprüche (einschließlich Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit) für die Zeit vom 01.01.2010 bis zum 24.09.2013 sowie über die Abgeltung von Urlaubsansprüchen aus dem Jahr 2013.

1. 2. 1. 2.