LAG Köln - Urteil vom 09.05.2018
11 Sa 689/17
Normen:
BetrAVG § 7 Abs. 1 S. 1; BetrAVG § 7 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 13.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1693/17

Voraussetzungen des Insolvenzschutzes für Leistungen aufgrund einer Versorgungszusage

LAG Köln, Urteil vom 09.05.2018 - Aktenzeichen 11 Sa 689/17

DRsp Nr. 2018/17779

Voraussetzungen des Insolvenzschutzes für Leistungen aufgrund einer Versorgungszusage

Insolvenzschutz ist nur für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung i.S. des § 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG zu gewähren. Solche sind nur dann gegeben, wenn eine Versorgungszusage "aus Anlass" des Arbeitsverhältnisses bzw. des Beschäftigungsverhältnisses erteilt worden ist. Soweit die Beteiligung an der Gesellschaft für die Versorgungszusage entscheidend ist und es sich in Wahrheit um Unternehmerlohn handelt, besteht kein Insolvenzschutz.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.07.2017 - 4 Ca 1693/17 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 7 Abs. 1 S. 1; BetrAVG § 7 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Einstandspflicht des Beklagten als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung.

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