Die gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts (LSG) eingelegte Beschwerde ist zurückzuweisen. Der geltend gemachte Zulassungsgrund iS des § 160 Abs 2 Nr 1 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) liegt nicht vor.
Der Kläger hält für klärungsbedürftig die Rechtsfrage: "Verstößt §
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