SG Berlin, vom 07.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 86 KR 99/03
Voraussetzungen einer vertragsärztlichen Verordnung nach § 15 SGB V, Nachholung im sozialgerichtlichen Verfahren und bei einem Krankenkassenwechsel
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2007 - Aktenzeichen L 9 KR 150/03
DRsp Nr. 2008/8834
Voraussetzungen einer vertragsärztlichen Verordnung nach § 15SGB V, Nachholung im sozialgerichtlichen Verfahren und bei einem Krankenkassenwechsel
1. Die Voraussetzungen einer vertragsärztlichen Verordnung nach § 15 Abs. 1 S. 1 SGB V sind nicht gegeben, wenn der Arzt keine Behandlung anordnet, sondern lediglich "befürwortet", "empfiehlt" oder "anregt", weil sie ihm "sinnvoll" erscheint.2. Grundsätzlich kann die vertragsärztliche Verordnung noch bis zum Schluss der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung vor dem LSG nachgeholt werden. Bei einem Krankenkassenwechsel durch den Versicherten müssen alle Leistungsvoraussetzungen für den geltend gemachten Anspruch einschließlich der vertragsärztlichen Verordnung vor dem Wechsel vorliegen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
RehabRL § 11 § 5 § 6 § 7 ;
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