Die sofortige Beschwerde der Arrestantragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 14.10.2014 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die sofortige Beschwerde der Arrestantragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 14.10.2014 ist zwar zulässig, aber unbegründet. Das Arbeitsgericht Bonn hat den Arrestantrag der Beschwerdeführerin zu Recht zurückgewiesen und der sofortigen Beschwerde mit Beschluss vom 13.11.2014 die Abhilfe versagt. Wie das Arbeitsgericht Bonn richtig ausführt, ist weder ein Arrestanspruch, noch ein Arrestgrund ausreichend dargelegt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|