LAG Köln - Beschluss vom 24.11.2014
7 Ta 401/14
Normen:
§ 917 ZPO; § 12 a ArbGG;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 14.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ga 39/14

Voraussetzungen eines dinglichen Arrests zur Sicherung von Vergütungsansprüchen aus einem beendeten Arbeitsverhältnis

LAG Köln, Beschluss vom 24.11.2014 - Aktenzeichen 7 Ta 401/14

DRsp Nr. 2015/14878

Voraussetzungen eines dinglichen Arrests zur Sicherung von Vergütungsansprüchen aus einem beendeten Arbeitsverhältnis

Einzelfall eines unbegründeten Antrags auf Erlass eines dringlichen Arrestes.

Habendie Parteien nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eineAbwicklungsvereinbarung geschlossen und beantragt der Arbeitnehmer den Erlasseines dinglichen Arrestes zur Sicherung seiner Ansprüche, so hat er in derDarstellung des zu sichernden Anspruchs auf die geschlossene Abwicklungsvereinbarungeinzugehen.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Arrestantragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 14.10.2014 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Normenkette:

§ 917 ZPO; § 12 a ArbGG;

Gründe

Die sofortige Beschwerde der Arrestantragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 14.10.2014 ist zwar zulässig, aber unbegründet. Das Arbeitsgericht Bonn hat den Arrestantrag der Beschwerdeführerin zu Recht zurückgewiesen und der sofortigen Beschwerde mit Beschluss vom 13.11.2014 die Abhilfe versagt. Wie das Arbeitsgericht Bonn richtig ausführt, ist weder ein Arrestanspruch, noch ein Arrestgrund ausreichend dargelegt.