LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 07.08.2017
3 Sa 99/17
Normen:
BGB § 611; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 01.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1465/15

Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs gegen den Arbeitgeber wegen einer durch die betriebliche Tätigkeit des Arbeitnehmers verursachten Gesundheitsbeschädigung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.08.2017 - Aktenzeichen 3 Sa 99/17

DRsp Nr. 2018/4948

Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs gegen den Arbeitgeber wegen einer durch die betriebliche Tätigkeit des Arbeitnehmers verursachten Gesundheitsbeschädigung

Macht ein Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche wegen einer durch die betriebliche Tätigkeit verursachten Gesundheitsbeschädigung geltend, so hat er substantiiert darzulegen, dass ein zur Herbeiführung eines Schadens geeigneter ordnungswidriger Zustand vorlag (hier: verneint).

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 01.02.2017 - 4 Ca 1465/15 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob der Klägerin gegenüber der Beklagten Ansprüche auf die Zahlung von Schmerzensgeld und Verdienstausfall wegen einer durch die betriebliche Tätigkeit der Klägerin verursachten Gesundheitsbeschädigung zustehen.

1. 2. 3. 1. 2. 3.