Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 01.02.2017 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob der Klägerin gegenüber der Beklagten Ansprüche auf die Zahlung von Schmerzensgeld und Verdienstausfall wegen einer durch die betriebliche Tätigkeit der Klägerin verursachten Gesundheitsbeschädigung zustehen.
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