BSG - Urteil vom 04.09.2007
B 2 U 39/06 R
Normen:
RVO § 548 Abs. 1 S. 1 § 550 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
LSG Hessen, vom 07.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen L 3 U 923/03
SG Marburg, vom 30.03.1999 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 U 190/98

Voraussetzungen für das Vorliegen eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Hotelaufenthalt

BSG, Urteil vom 04.09.2007 - Aktenzeichen B 2 U 39/06 R

DRsp Nr. 2008/10962

Voraussetzungen für das Vorliegen eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Hotelaufenthalt

Für die Frage des Vorliegens einer Dienstreise oder einer Unterkunft iS des § 550 Abs. 3 RVO bei einem Versicherter während eines Hotel- oder Pensionsaufenthalts kommt es nicht allein die Dauer des Aufenthalts an. Es ist eine Würdigung des Gesamtumstände erforderlich. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 548 Abs. 1 S. 1 § 550 Abs. 3 ;

Gründe:

I. Umstritten ist die Anerkennung eines Unfalls am 10. Januar 1996 als Arbeitsunfall.