1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 4. März 2008 -
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über eine tarifliche Verdienstsicherung.
Der Kläger ist seit September 1967 für die Beklagte bzw. deren Rechtsvorgänger beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden kraft beiderseitiger Tarifbindung die Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie Sachsen-Anhalt Anwendung.
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