1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 30. Juli 2008 -
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Passau - Kammer Deggendorf - vom 21. September 2007 -
3. Der Kläger hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
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