Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Bremen vom 2. November 2018 geändert und der Antrag des Antragstellers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes insgesamt abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Antrags- und Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der Kosten des Beigeladenen zu 2., die dieser selbst trägt.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
I Streitig ist die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes.
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