LAG Niedersachsen - Urteil vom 28.03.2003
10 Sa 1618/02
Normen:
KSchG § 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Lingen, vom 29.08.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 506/01

Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung eines Leiters einer Spielbank

LAG Niedersachsen, Urteil vom 28.03.2003 - Aktenzeichen 10 Sa 1618/02

DRsp Nr. 2003/14982

Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung eines Leiters einer Spielbank

»Zur Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung eines Leiters einer Spielbank.«

Normenkette:

KSchG § 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Änderungskündigung, hilfsweise um Urlaubsabgeltung und Abfindungszahlung.