LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 27.10.2011
2 Sa 474/11
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 30.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 481/11

Voraussetzungen und gerichtliche Überprüfung einer sozial gerechtfertigten betriebsbedingten Kündigung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.10.2011 - Aktenzeichen 2 Sa 474/11

DRsp Nr. 2012/3056

Voraussetzungen und gerichtliche Überprüfung einer sozial gerechtfertigten betriebsbedingten Kündigung

Es ist Sache des Arbeitgebers, darzulegen, dass aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung Arbeiten ausgelagert worden sind und dadurch der Arbeitsplatz des gekündigten Arbeitnehmers weggefallen ist. Dabei unterliegt zwar nicht die unternehmerische Entscheidung der Kontrolle durch die Arbeitsgerichte, jedoch die Frage, ob die organisatorischen Maßnahmen tatsächlich zu einem Wegfall des Beschäftigungsbedarfs geführt haben.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 30.06.2011 - 3 Ca 481/11 - wird auf ihr Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2;

Tatbestand: