Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 10. September 2020, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 2.099,93 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Dezember 2019 aus € 1.049,96 und seit dem 1. Februar 2022 aus weiteren € 1.049,97 zu zahlen.
2.Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten - zweitinstanzlich noch - über eine anteilige tarifliche Jahressonderzahlung für das Jahr 2019 im Altersteilzeitarbeitsverhältnis.
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