Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Neuruppin vom 1. Juni 2022 geändert.
Der Beklagte wird verurteilt, den Widerspruch der Klägerin gegen die Bescheide vom 28. April 2020 zu bescheiden.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Hälfte der außergerichtlichen Kosten der Klägerin im gesamten Verfahren.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|