I. Der Kläger begehrt von der beklagten Bundesanstalt für Arbeit (BA) Arbeitslosenhilfe (Alhi) für die Zeit ab 9. März 1990.
Der 1953 geborene Kläger hat nach Prüfungen in den Studiengängen Philosophie und Pädagogik die erste philologische Staatsprüfung (Deutsch, Sozialwissenschaften) abgelegt; 1980 wurde er zum Doktor der Philosophie promoviert. Zuletzt war er vom 1. Oktober 1983 bis 30. September 1989 beamteter Hochschulassistent am Fachbereich Germanistik der Universität M. mit einem monatlichen Bruttogehalt von 4.468,61 DM. Nach seinem Ausscheiden erhielt er Übergangsgeld (Übg) gemäß §
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