BAG - Urteil vom 24.01.2017
3 AZR 376/15
Normen:
BetrAVG § 2 Abs. 1; BetrAVG § 6;
Vorinstanzen:
LAG Köln, vom 05.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Sa 469/14
ArbG Köln, vom 01.06.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 10572/10

Vorgezogene Inanspruchnahme der Betriebsrente als Eingriff in das ÄquivalenzprinzipVorrang der Versorgungsordnung bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Betriebsrente vor dem QuotelungsprinzipAuslegungsgrundsätze bei Allgemeinen GeschäftsbedingungenTeilweise Parallelentscheidung zu BAG - 3 AZR 726/11 - v. 10.12.2013 und BAG - 3 AZR 715/11 - v. 10.12.2013

BAG, Urteil vom 24.01.2017 - Aktenzeichen 3 AZR 376/15

DRsp Nr. 2017/3822

Vorgezogene Inanspruchnahme der Betriebsrente als Eingriff in das Äquivalenzprinzip Vorrang der Versorgungsordnung bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Betriebsrente vor dem Quotelungsprinzip Auslegungsgrundsätze bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen Teilweise Parallelentscheidung zu BAG - 3 AZR 726/11 - v. 10.12.2013 und BAG - 3 AZR 715/11 - v. 10.12.2013

Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 5. Mai 2015 - 12 Sa 469/14 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

BetrAVG § 2 Abs. 1; BetrAVG § 6;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Höhe der dem Kläger von der Beklagten zu zahlenden Betriebsrente.