Vorgründungsgesellchaft; Betriebsübergang; Zwangsverwaltung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages; Konkursverwalter
LAG Köln, Urteil vom 11.05.1999 - Aktenzeichen 10 Sa 14/99
DRsp Nr. 1999/10926
Vorgründungsgesellchaft; Betriebsübergang; Zwangsverwaltung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages; Konkursverwalter
»1. Aus unternehmensbezogenen Rechtsgeschäften mit einer "GmbH", die noch nicht gegründet ist, haftet der wahre Rechtsträger (GbR oder OHG als sogen. Vorgründungsgesellschaft) und damit die Gesellschafter der Vorgründungsgesellschaft i.d.R. persönlich und unbeschränkt.2. Die Zwangsverwaltung über ein Betriebsgrundstück stellt noch keinen Betriebsübergang dar.
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