Vorläufige Festsetzung des Streitwertes im sozialgerichtlichen Verfahren, Beschwerderecht der Beteiligten
LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.12.2007 - Aktenzeichen L 5 KA 3492/07 W-B - Aktenzeichen L 5 KA 3492/07
DRsp Nr. 2008/8767
Vorläufige Festsetzung des Streitwertes im sozialgerichtlichen Verfahren, Beschwerderecht der Beteiligten
Es besteht kein Beschwerderecht des jeweils betroffenen Klägers gegen die vorläufige Festsetzung des Streitwertes. Nichts anderes gilt auch für den Klägerbevollmächtigten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]