LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 22.01.2016
L 29 AS 20/16 B ER
Normen:
SGB II § 7 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 06.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 59 AS 26012/15

Vorläufige Gewährung von SGB-II-Leistungen für einen EU-AusländerLeistungsausschluss bei Aufenthalt zur ArbeitsucheEigenständiges Aufenthaltsrecht aus einem SchulbesuchsrechtRegelmäßiger Schulbesuch

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2016 - Aktenzeichen L 29 AS 20/16 B ER - Aktenzeichen L 29 AS 21/16 B ER PKH

DRsp Nr. 2016/4440

Vorläufige Gewährung von SGB-II -Leistungen für einen EU-Ausländer Leistungsausschluss bei Aufenthalt zur Arbeitsuche Eigenständiges Aufenthaltsrecht aus einem Schulbesuchsrecht Regelmäßiger Schulbesuch

1. Nach der Rechtsprechung des EuGH leitet sich aus diesem Schulbesuchsrecht ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zunächst der Kinder, aber auch jedes Elternteils ab, der die tatsächliche Sorge für ein Kind ausübt, das sein Schulbesuchsrecht wahrnimmt, ab. 2. Kinder eines EU-Bürgers, die in einem Mitgliedstaat seit einem Zeitpunkt wohnen, zu dem dieser Bürger dort als Wanderarbeitnehmer ein Aufenthaltsrecht hatte, sind zum Aufenthalt in diesem Mitgliedstaat berechtigt, um dort weiterhin am allgemeinen Unterricht teilzunehmen. 3. Ein Aufenthaltsrecht kann danach allenfalls erst dann bestehen, wenn nachgewiesen ist, dass der Schulausbildung "regelmäßig nach(ge)kommen" wird. 4. Der Leistungsausschluss zu § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats; nach dieser Regelung sind Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt und ihre Familienangehörigen von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen.