SG Köln, vom 27.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 15 AS 3121/18
Vorläufige Grundsicherungsleistungen in Form des RegelbedarfsAufenthaltsrecht eines EU-BürgersAusländischer Elternteil eines minderjährigen ledigen DeutschenAusübung der Personensorge
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.10.2018 - Aktenzeichen L 19 AS 1472/18 B ER
DRsp Nr. 2018/17253
Vorläufige Grundsicherungsleistungen in Form des RegelbedarfsAufenthaltsrecht eines EU-BürgersAusländischer Elternteil eines minderjährigen ledigen DeutschenAusübung der Personensorge
1. Nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3AufenthG ist einem ausländischen Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge - auch ohne Existenzsicherung i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 1AufenthG - eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.2. § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3AufenthG ist über das in Art. 18 Abs. 1AEUV statuierte Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit auf minderjährige Unionsbürger, die über ein Aufenthaltsrecht nach dem FreizügG/EU verfügen, und ihre Eltern anwendbar.3. An dieser Rechtsprechung hält der Senat trotz der dazu erhobenen Einwände fest.
Tenor
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